Steiner Rechtsanwälte
Forderungseinzug und Inkasso

Forderungseinzug und Inkasso

Forderungseintreibung und Vollstreckung

Forderungseintreibung und Vollstreckung umfassen die Geltendmachung und Beitreibung von Forderungen aller Art – ob privat oder – wie zumeist – gewerblich.

Es geht darum,

  • offene Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen um diesen zu freiwilliger Zahlung zu bewegen (außergerichtliche Anschreiben, Inverzugsetzung),
  • ggf. einen vollstreckungsfähigen „Titel“ (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, sonstige vollstreckungsfähige Urkunden) zu erwirken,
  • wenn erforderlich, die Zwangsvollstreckung zu betreiben und nicht zuletzt
  • eingehende Zahlungen zu überwachen, zu verwalten und Gelder weiterzuleiten.

Vorteile des Anwaltsinkassos

  • der Anwalt prüft die Forderung von Anfang an auch auf deren Berechtigung und klärt über Chancen und Risiken auf, bevor weitere Kosten entstehen;
  • ggf. kann taktisch vorgegangen und mit der Gegenseite rechtlich fundiert verhandelt werden;
  • der Anwalt kann nicht nur bis zum Mahnverfahren sondern darüber hinaus auch in einem evtl. erforderlichen Gerichtsverfahren tätig werden;
  • die Beitreibung benötigt nicht mehr – sondern bei gerichtlichen Maßnahmen sogar deutlich weniger Zeit;
  • die Inanspruchnahme eines Anwaltes ist nicht teurer - das Procedere geht ebenso unbürokratisch vor sich, wenn man die Abläufe einmal besprochen und festgelegt hat.
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