Steiner Rechtsanwälte

Erstberatung

Lernen wir uns kennen!

Mit der sog. Erstberatung erhalten Sie – wenn Sie zum ersten Mal bei uns sind - Gelegenheit, uns kennen zu lernen. Vor allem in sensiblen familienrechtlichen Bereichen ist es sinnvoll, sich mit dem Anwalt/der Anwältin vertraut zu machen. Allgemein erhalten Sie mit der Erstberatung eine einmalige oder eine erste Orientierung zur Rechtslage und möglichen Vorgehensweisen in Ihrem konkreten Fall.

Überschaubare Kosten

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch sind mit 190,00 Euro zzgl. MwSt (226,10 Euro brutto) nach oben begrenzt und beginnen bei netto 90,00 Euro zzgl. MwSt (107,10 Euro brutto). Die tatsächlich anfallenden Kosten bestimmen sich in diesem Rahmen nach Inhalt, Bedeutung und Dauer. Die Gebühren für eine Erstberatung sind somit überschaubar. Evtl. übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Erstberatung. Klären Sie diese Frage ggf. vor der Beratung mit Ihrer Rechtschutzversicherung.

Mehr zu Rechtsanwaltskosten

Speziell für Scheidungsverfahren: kostenloser Kostenvoranschlag

Wir informieren Sie gerne vorab und unverbindlich per Email über die voraussichtlichen  Kosten Ihres Scheidungsverfahrens. Hierfür brauchen wir einige Angaben, auf deren Grundlage wir den Verfahrenswert  berechnen können. Bitte verwenden Sie daher unser Formular Kostenvoranschlag.

Unverbindliche Falleinschätzung

Sie können uns gerne auch vorab eine unverbindliche Anfrage stellen.

Gesprächstermin vereinbaren

Sie sollten im Falle rechtlicher Unsicherheit möglichst frühzeitig einen Termin bei uns vereinbaren. Zwar bemühen wir uns stets um schnelle und flexible Terminvergabe. Dennoch sollte auch für die erste Beratung die nötige Zeit und Ruhe mitgebracht werden können, um Ihr Rechtsproblem umfassend zu klären. Bitte bedenken Sie auch, dass oftmals Fristen zu wahren sind. Zögern Sie daher nicht zu lange mit der Vereinbarung eines Gesprächstermins.

Nach Möglichkeit sollten Sie zu diesem Termin schon Unterlagen mitbringen, die nach Ihrer Meinung für die Beurteilung des Falles wichtig sind.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir darum, uns rechtzeitig zu informieren. Dann ist es uns möglich, zeitlich so zu disponieren, dass wir für die Anliegen all unserer Mandanten da sein können.

Rufen Sie uns an! 0911 929969–0

 

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