Steiner Rechtsanwälte

Anwaltliche  Vertretung

Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung umfasst die Wahrung Ihrer Interessen gegenüber Dritten außerhalb von Gerichtsverfahren. Hierzu gehören z. B.

  • Anschreiben und Verhandeln mit der Gegenseite
  • Teilnahme an Ortsterminen
  • Sämtliche Mandantenbesprechungen
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen

Kosten

Grundsätzlich bestimmen sich die Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wesentliche Grundlage für die Kosten ist der so genannte „Geschäftswert“.

Alternativ ist es möglich, einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Soweit eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, trägt diese grundsätzlich die Kosten der außergerichtlichen Vertretung. Bitte beachten Sie, dass hiervon nur die gesetzlichen Gebühren umfasst sind und dass u. U. eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist.

Als besonderen Service holen wir die Eintrittserklärung Ihres Rechtschutzversicherers kostenfrei für Sie ein.

Gerichtliche Vertretung+

Die gerichtliche Vertretung umfasst jegliche Wahrung Ihrer Interessen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Wir sind dabei vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH (dort dürfen nur speziell zugelassene BGH-Anwälte auftreten) zugelassen.

Umfang

Erstellen von Klagen, Antragsschriften, Rechtsmittelschriftsätzen, Klageerwiderungen und sonstiger Schriftsätze für Gericht und Gegenseite
sämtliche Mandatsbesprechungen
Vertretung in der Gerichtsverhandlung
Teilnahme an Ortsterminen (z. B. Gutachter)
Prüfung der Entscheidung auf Sach- und Rechtsfehler sowie die Bewertung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Kosten

Grundsätzlich bestimmen sich die Rechtsanwaltskosten für die gerichtliche Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).Grundlage für die Kosten ist der so genannten „Streitwert“.

Alternativ ist es auch hier möglich, einen Stundensatz zu vereinbaren. Dieser darf jedoch grundsätzlich nicht niedriger sein als die gesetzlichen Gebühren.

Soweit eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, trägt diese grundsätzlich die Kosten der gerichtlichen Vertretung. Bitte beachten Sie, dass teilweise eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Als besonderen Service holen wir die Eintrittserklärung Ihres Rechtschutzversicherers kostenfrei für Sie ein.

Soweit eine Rechtschutzversicherung nicht besteht, kommt bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe in Betracht, die zumindest die eigenen Kosten der anwaltlichen Vertretung sowie die Gerichtskosten trägt.

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