Steiner Rechtsanwälte

Der Hausanwalt für kleine und mittlere Betriebe

Der DAV (Magazin Deutsche Anwaltsauskunft 18.10.13) empfiehlt:

Unternehmer kleiner Firmen sollten einen Hausanwalt haben, der sie laufend berät und auch im Streitfall vertritt.

Über eine Million Handwerksbetriebe in Deutschland bieten ihre Dienste an. Vom Einzelkämpfer bis zu Firmen mit mehreren hundert Beschäftigten gehören sie zum Kern der klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU). Häufig schon seit Generationen als Familienbetrieb geführt, sind die meisten Unternehmer in Rechtsfragen nicht so cool wie Leiter großer Industrieeinheiten. Deshalb ist es für Handwerker und andere KMUs so wichtig, professionellen juristischen Beistand zu haben. Von der einfachen Frage, über Verträge, Gewerberecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht bis hin zu Steuerthemen und zur Betriebsnachfolge sollten sie schnell und unbürokratisch auf einen Experten zurückgreifen können.

Aber anders als beim Steuerberater, den jeder Betrieb hat, versuchen viele Handwerksunternehmer, möglichst lange ohne Rechtsanwalt auszukommen. „Doch dieser Ansatz wird meistens viel teurer“, warnt Professor Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. Er rät jedem Betrieb, einen Hausanwalt zu haben, der frühzeitig eingeschaltet Ärger und Kosten zu vermeiden hilft.

Besonders wichtig: Arbeitsrecht

Ein gutes Beispiel für den Beratungsbedarf von Handwerkern und anderen KMU-Unternehmern ist das Arbeitsrecht. Denn in den kleinen Betrieben ist in der Regel der Unternehmer auch der Chef, der nicht so schnell einen Mitarbeiter abmahnt oder gar kündigt. Doch wenn ihn jemand zu sehr nervt, geht es auch mal emotional zu – rechtlich hochgefährlich im Arbeitsrecht. Ein kleiner Fehler kann vor Gericht tausende Euro Lohnnachzahlung und Abfindung kosten – also lieber gleich zum Experten.

„Am besten testet der Betrieb einen künftigen Mitarbeiter schon im Vorfeld“, rät Professor Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Ein gründliches Bewerbungsgespräch mit allen zulässigen Fragen hilft schon mal abzuklopfen, ob der Kandidat in die Firma passt“, weiß der Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. Soll der Neue länger getestet werden oder ist die Auftragslage nicht stabil, kann ihn der Betrieb bis zu zwei Jahre befristet einstellen.

Aber auch wenn Mitarbeiter unbefristet beschäftigt sind, kann sich der Betrieb von ihnen trennen. Beim Auftragseinbruch etwa mit einer betriebsbedingten Kündigung. „In Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern darf der Chef frei auswählen, wen er zuerst entlässt“, so Bauer. „In größeren Betrieben muss er Kriterien aufstellen, die zum Beispiel ältere Mitarbeiter nicht benachteiligen, damit die Auswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial ausgewogen ist. Das bedeutet aber für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht, dass hier willkürliche Kündigungen zulässig sind“, warnt Bauer. „Auch sie müssen nach Treu und Glauben eine möglichst faire Auswahl treffen.“ Der Rat des versierten Anwalts hilft dabei, die rechtlich und menschlich richtige Entscheidung zu treffen.

Guter Rat ist nicht teuer

Ob im Arbeitsrecht oder in anderen Rechtsgebieten – der gute anwaltliche Rat ist nicht teuer. Das Honorar des Experten für außergerichtliche Hilfe ist frei vereinbar, für Gerichtsverfahren regelt grundsätzlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Gebühren. „Das ist sehr transparent und fair“, so DAV-Präsident Wolfgang Ewer. Und Handwerker sollten ruhig vorab nach dem Preis fragen, ermuntert er die KMU-Unternehmer. „So wie etwa ein Kunde seinen Parkettleger fragt, wie viel er kostet, so kann und sollte auch der Handwerker offen mit seinem Anwalt übers Honorar sprechen.“ Beim Hausanwalt schließlich, empfiehlt Ewer, nach etwa einem halben Jahr ein monatliches Pauschalhonorar für die außergerichtliche Beratung zu vereinbaren: „Das hat den großen Charme, dass der Handwerker wirklich alle Rechtsfragen frei vom Blick aufs Einzelhonorar umgehend stellt.“  

Seite teilen: