Steiner Rechtsanwälte
Arbeitsrecht speziell für Arbeitgeber

Arbeitsrecht speziell für Arbeitgeber

Zweifellos braucht ein Unternehmen fähige und engagierte Mitarbeiter. Damit der notwendige unternehmerische Spielraum erhalten bleibt, müssen die Arbeitsverträge entsprechend gestaltet werden. Auch wenn es um die Abfassung befristeter Arbeitsverträge, Verträge mit freien Mitarbeitern oder um die Übernahme von Arbeitnehmern aus anderen Unternehmen geht – sie sollten stets an Ihre unternehmerischen Ziele angepasst sein.

Angesichts stetiger Entwicklung und Veränderung in Gesellschaft, Gesetzgebung und Rechtsprechung gerade im Arbeitsrecht sollte man als Arbeitgeber auf keinen Fall versäumen, Arbeitsverträge fachlich fundiert erstellen, immer wieder überprüfen und überarbeiten zu lassen.

Auch im Falle der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sollten die hierfür erforderlichen Voraussetzungen exakt geprüft werden, nicht zuletzt um für ein eventuelles Kündigungsschutzverfahren gut gerüstet zu sein.

Wir erstellen für Sie auch Aufhebungsverträge und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung der Arbeitsverhältnisse.

Sollte es einmal nötig werden, vertreten wir Sie natürlich auch vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Arbeitsvertrag – Gestaltung und Überarbeitung
  • Arbeitsvertrag – rechtswirksame Befristung
  • Ausbildungsvertrag – Gestaltung und Überarbeitung
  • Scheinselbständigkeit
  • Urlaub – Berechnung von Urlaubsansprüchen und Urlaubsabgeltung
  • Gehalt – Gestaltung, Berechnung
  • Entgeltfortzahlung, Lohnfortzahlung – Beratung
  • Arbeitszeugnis – Formulierung und Prüfung
  • Wir erstellen Ihr Arbeitszeugnis online
  • Abmahnung – Formulierung und Prüfung
  • Abfindung – Berechnung und Vereinbarung
  • Aufhebungsvertrag – Vorbereitung und Gestaltung
  • Kündigung – Vorbereitung einer Kündigung und Beratung über Vorgehensweise und Formulierung
  • Kündigungsschutzverfahren – Arbeitgebervertretung
  • Arbeitsgerichtsverfahren – Arbeitgebervertretung
  • Betriebsübergang – Beratung und Gestaltung
  • Anwendbarkeit Tarifvertrag – Prüfung und Beratung zu Auswirkungen
  • Beratung zur betrieblichen Ordnung

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