Steiner Rechtsanwälte
Verhaltensregeln beim Unfall

Verkehrsrecht: Verhalten am Unfallort

Verhaltensregeln bei einem Unfall

Bleiben Sie am Unfallort

Es genügt nicht, eine Visitenkarte oder einen Zettel mit Adresse und Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug zurückzulassen –auch nicht  nach angemessener Wartezeit. Sie riskieren eine Anzeige wegen Fahrerflucht!  Bei Parkplatzremplern unbedingt sofort die Polizei informieren, Personalien angeben und den Ablauf schildern.

Fotografieren Sie die Unfallsituation

Fotografieren Sie immer die Endstellung der Fahrzeuge unmittebar nach dem Unfall, bevor Sie an die Seite fahren oder die Kreuzung räumen. Auf diese Weise sichern Sie Beweismaterial, sollte es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten über den Unfallhergang kommen.

Notieren Sie Kennzeichen und Personalien

Vor allem das Kennzeichen ist wichtig, weil man über dieses den Kfz-Versicherer ausfindig machen kann. Auch die Personalien nicht vergessen. Notieren Sie nicht nur Telefonnummern sondern am besten die Nummern aus den Personalausweisen und den Namen des jeweiligen Haftpflichtversicherers. Das erspart Rechercheaufwand.

Namen und Adressen von Zeugen notieren

Sie sollten nicht vergessen, anwesende Zeugen anzusprechen.  Notieren Sie Namen und Anschriften von Passanten aufschreiben, die den Unfall beobachtet haben. Als neutrale Beobachter sind sie im Zweifel glaubwürdiger als z.B. Beifahrer im Fahrzeug.

Polizei hinzuziehen

Rufen Sie nach Möglichkeit immer die Polizei hinzu. Das ist ganz besonders wichtig, wenn größere Sachschäden und/oder Personenschäden entstanden sind oder wenn über die Schuldfrage schon am Unfallort diskutiert wird.

Unabhängige Berater fragen

Unfallhilfe von der gegnerischen Versicherung anzunehmen, kann sich nachteilig auswirken. Es besteht die Gefahr, dass unabhängige Berater wie Anwälte und Sachverständige umgangen werden und man nicht den vollen Schadenersatz bekommt.

Unser Service:

Unfallabwicklung per Mausklick – Unfall online

Schicken Sie uns den ausgefüllten Fragebogen und die Vollmacht zurück, benennen Sie uns den von Ihnen beauftragten Gutachter und die von Ihnen beauftragte Werkstatt!

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