Steiner Rechtsanwälte
Unfall mit Personenschaden

Verkehrsrecht: Unfall mit Personenschaden

Sie wurden bei einem Unfall verletzt?

Dann ergeben sich im Gegensatz zum reinen Sachschaden in vielerlei Hinsicht zusätzliche Schwierigkeiten.

Vor allem geht es für Sie darum, möglichst schnell wieder gesund zu werden!

Hierbei können wir Ihnen zwar nicht direkt helfen. Wir können Ihnen aber den Genesungsprozess erleichtern, indem wir belastenden Abwicklungsaufwand übernehmen und rechtliche Fragen rund um den Gesundheitsschaden klären.

Entschädigung

Es geht hier vor allem um

  • Ermittlung und Realisierung angemessenen Schmerzensgeldes
  • Haushaltsführungsschaden bei Einschränkungen der Alltagsarbeit

speziell: Arbeitsrecht und Sozialrecht

Kommt es zu einem Personenschaden, ergeben sich natürlich Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht. Auch kann es um Sozialleistungen gehen, z.B.  

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigung wegen Krankheit
  • Wegeunfall
  • Schwerbehindertenrecht
  • Unfallversicherung
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Sozialleistungen wie Krankengeld und Verletzengeld
  • Heilbehandlungskosten und Hilfsmittel
  • Berufsunfähigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Rentenansprüche

 

 

 

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