Rechtsanwälte Steiner
Spittlertorgraben 39
90429 Nürnberg
Tel.: 0911 929969–0
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E-Mail: info@raesteiner.de
Web: www.steiner-rechtsanwalt.de
Jede Minute geschieht im Straßenverkehr ein Unfall. Was tun, wenn gerade Sie betroffen sind? Wir bieten Ihnen unser Spezialwissen im Verkehrsrecht und auf dem Gebiet des Unfallrechts an und stehen Ihnen mit Rat und Tat jederzeit zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht bei der Unfallschadenabwicklung.
Versicherungen versuchen oftmals, den Rechtsanwalt und den unabhängigen Sachverständigen bei der Unfallregulierung auszuklammern, um Zahlungen möglichst gering halten zu können. Auch versuchen Versicherungen oft, die Verantwortung für den Unfall ganz oder teilweise dem Geschädigten anzulasten.
Die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes sind durch den gegnerischen Unfallverursacher zu tragen. Der schuldlos Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat Anspruch darauf, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seiner Ansprüche zu beauftragen.
Wussten Sie z.B., dass Ihnen neben den reinen Reparaturkosten eine Kostenpauschale, die Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen, dass Sie Anspruch auf ein Gutachten haben und die Kosten hierfür von der Versicherung zu tragen sind? Ist eine Wertminderung berücksichtigt? Wie steht es um Schmerzensgeld und Verdienstausfall?
Wir beraten Sie gerne über die Erstattungsfähigkeit des Ihnen entstandenen Sachschadens und Personenschadens.
Unfallabwicklung per Mausklick – Unfall online
Schicken Sie uns den ausgefüllten Fragebogen und die Vollmacht zurück, benennen Sie uns den von Ihnen beauftragten Gutachter und die von Ihnen beauftragte Werkstatt!
Wir kümmern uns um alles Weitere! Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie einen Spezialisten für sich arbeiten!