Steiner Rechtsanwälte
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Verkehrsdelikte

Verkehrsordnungswidrigkeiten - Bußgeldverfahren
Verkehrsstraftaten - Führerscheinsachen

Sobald Sie Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Fahrerlaubnisbehörde erhalten, sollten Sie die Vorwürfe  ernst nehmen und vor allem schnellstmöglich überprüfen lassen. Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten sowie formale Fragen in einem Verwaltungsverfahren und einem gerichtlichen Bußgeldverfahren. Neben unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht, insbesondere im Umgang mit Bußgeldverfahren, arbeiten wir mit Sachverständigen zusammen, um für Sie stets auf dem neusten Stand der technischen Möglichkeiten zu sein.

Verkehrsstraftaten

„Den Anstoß habe ich überhaupt nicht gemerkt!“ oder „Das eine Bier geht schon noch!“ Kaum hat man sich versehen, schon bewegt man sich im potentiell strafrechtlich relevanten Bereich. Sollten Sie sich in dieser Lage befinden, raten wir Ihnen dringend, gegenüber den Ermittlungsbehörden von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und unverzüglich einen mit Verkehrsstrafsachen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Jede unbedachte Äußerung, sei es als Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsversuch, kann hier zum Verhängnis werden. Daher ist eine frühzeitige und kompetente Beratung äußerst wichtig. Hierfür stehen wir Ihnen mit  unserem gesamten Team zur Seite. Oft geht es hierum:

  • fahrlässige Körperverletzung
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Drogen und Alkohol
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung

Bußgeldverfahren

Wer kennt das nicht… einen Moment nicht aufgepasst und schon wird man durch einen Blitzer unsanft an eine die Geschwindigkeitsbegrenzung erinnert. Folge der Geschwindigkeitsmessung ist meist ein ärgerlicher Bußgeldbescheid, eventuell Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot! Ein Bußgeldbescheid kann jedoch auch andere Ursachen haben: Zu geringer Sicherheitsabstand, ein kurzer Griff zum Handy am Steuer oder einfach nur falsches Parken. Insbesondere beim Telefonieren am Steuer handelt es sich für Polizei und Gericht um ein Standardverfahren. Eine Verteidigung ohne Anwalt ist fast aussichtslos! Es droht ein Bußgeld von 60 Euro und bei sicherheitsrelevanten Verstößen die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister. Diese können sich auch nach der Neuregelung schnell summieren. Da der Führerscheinentzug nun schon bei 8 Punkten droht, wird ein kostenpflichtiges Punkteabbauseminar erforderlich. So weit sollten Sie es gar nicht erst kommen lassen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen eine Strategie, um die lästigen Punkte in Flensburg wieder loszuwerden oder sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Daher gilt auch hier, rechtzeitig unsere kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, z.B. bei

  • Verursachung eines Verkehrsunfalles
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstößen
  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol und Drogen
  • Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
  • Telefonieren am Steuer

Führerschein

Unser oberstes Ziel ist die Sicherung bzw. die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis.  Denn häufig bedeutet ein eingezogener Führerschein mehr als nur den Verzicht auf eine Annehmlichkeit. Nicht selten kann dies zu erheblichen Einschränkungen im Alltag bis hin zum Arbeitsplatzverlust führen. Daher gilt auch hier, rechtzeitig eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, vor allem in diesen Fällen:

  • (vorläufiger) Entzug der Fahrerlaubnis
  • Punktestand im Fahrerlaubnisregister (Abbau, Löschung, etc.)
  • Anordnung einer MPU bzw. einem Fahreignungstest
  • Verstöße und Nachschulungen für Fahranfänger
  • Anerkennung ausländischer Führerscheine

Die wichtigsten Gesetze

zu der Thematik der Verkehrsordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Wussten Sie schon, dass seit dem 01.05.2014 das Verkehrszentralregister (VZR) durch das Fahreignungsregister (FAER) abgelöst wurde und nun andere Punktezahlen gelten?

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