Steiner Rechtsanwälte
Der Autokauf

Kfz-Recht: Autokauf

Ihre Rechtsanwälte rund um den Autokauf

Seit Jahrzehnten bearbeiten alle Rechtsanwälte der Kanzlei schwerpunktmäßig Auseinandersetzungen auf den Gebieten Autokauf und Kfz-Vertragsrecht. Dabei hat unsere Kanzlei in Fachkreisen überregionale Bekanntheit erlangt.

Zu unseren langjährigen Mandanten zählen zahlreiche, namhafte Neu- und Gebrauchtwagenhändler, aber auch Reparaturwerkstätten und Mietwagenunternehmen, die von uns in ihrem täglichen Geschäft durch an die Rechtsprechung angepasste Verhaltenstips, Kaufverträge und regelmäßige Informationen zur Entwicklung der Rechtsprechung und deren Auswirkung für die Praxis exklusiv versorgt werden.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie gerne auch als Käufer eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs. Gerade bei dem Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs erleben sowohl Käufer als auch Verkäufer oftmals böse Überraschungen, weil ungeahnte Mängel auftreten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn ein Käufer Ihnen Mängel an dem verkauften Fahrzeug mitgeteilt hat oder Sie selbst Mängel an dem von Ihnen erworbenen Fahrzeug festgestellt haben. Mit frühzeitiger Beratung können womöglich teuere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Begegnen Sie Ihrem Vertragspartner mit rechtlicher Kompetenz. Das Wissen um die eigenen rechtlichen Möglichkeiten erleichtert Ihnen zudem Verhandlungen auf der Basis einer eventuellen Kulanz.

Wir verfügen über die auf diesem Gebiet besonders erforderlichen, technisch-fachlichen Kenntnisse, gewonnen durch intensive Zusammenarbeit mit bewährten Sachverständigen und Kfz-Meisterbetrieben.

Bei diesem komplexen Rechtsgebiet decken wir u. a. folgende Bereiche ab:

  • Neuwagen-Kaufvertrag
  • Gebrauchtwagen-Kaufvertrag
  • Überprüfung der Vertragsbedingungen
  • Erstellung von Kaufverträgen
  • Internet: Abmahnungen, Unterlassung Wettbewerb
  • Leasingvertrag
  • Minderung, Schadensersatz, Garantie
  • Fahrzeugfinanzierung
  • Mängel, Verschleiß, Laufleistung, Unfallschaden
  • Gewährleistung, Rücktritt
  • Veräußerungen ins EU- und Nicht-EU-Ausland sowie EU-Reimporte
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