Rechtsanwälte Steiner
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Auch 2020 stehen Veränderungen im Verkehrsrecht bevor. Dies sind die wichtigsten:
Für Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen soll das Bußgeld von 20,00 Euro auf 55,00 Euro steigen. Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, länger als eine Stunde parkt oder länger als eine Stunde mit Behinderung parkt, soll 70,00 Euro bzw. 80,00 Euro bezahlen müssen. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.
Parken in Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen und Stellplätzen für E-Autos soll genauso wie die Behinderung von Rettungsfahrzeugen statt 55,00 Euro 70,00 Euro kosten. Halten in zweiter Reihe soll mit 55,00 Euro geahndet werden (früher 15,00 Euro). Bei einer zusätzlichen "Behinderung", "Gefährdung" oder "Sachbeschädigung", kann das Bußgeld auf bis zu 100,00 Euro steigen und zusätzlich einen Punkt kosten.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen voraussichtlich innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch im Schritttempo (maximal 11 km/h) abbiegen. Ansonsten wird ein Bußgeld von 70,00 Euro fällig, außerdem gibt es einen Punkt.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt nutzt, muss künftig mit einer Geldbuße von bis zu 320,00 Euro rechnen, zuzüglich einem Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkten in Flensburg.
Für neu zugelassene Lang-Lkw (Zugfahrzeug und ein Anhänger) wird die Ausstattung mit einem Abbiegeassistenten ab dem 1. Juli 2020 Pflicht, außerdem müssen die Fahrzeuge auch über mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten verfügen. Lang-Lkw, die bereits auf der Straße sind, müssen bis zum 1. Juli 2022 nachgerüstet haben.
Mit dem Auto-Führerschein darf man künftig auch kleine Motorräder fahren - allerdings erst nach einer ausführlichen Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig. Die Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Dann erhalten sie nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren.
Fahrschüler, die ihre Fahrprüfung auf einem Auto mit Automatik-Getriebe absolvieren, dürfen anschließend nur Automatik-Modelle bewegen - diese Regelung wird voraussichtlich im Sommer 2020 aufgehoben. Damit die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein nicht mehr eingetragen wird, müssen Prüflinge zusätzlich zehn Fahrstunden á 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Handschaltung nachweisen und einen 15minütigen Praxis-Test in der Fahrschule überstehen.
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