Steiner Rechtsanwälte
Zwansgsversteigerung und Teilungsversteigerung von Immobilien

Zwangsversteigerung/Teilungsversteigerung

Gerade Immobilien kommen häufig „unter den Hammer“

Z. B. wenn

  • der Eigentümer nicht in der Lage ist, Kreditverbindlichkeiten oder sonstige Schulden zu bedienen
  • eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen ist
  • sich ein Ehepaar in Trennung nicht auf Verkauf oder einen Preis einigen kann.

Die Versteigerung ist zunächst nichts anderes, als der behördliche Weg der „Umwandlung“ des Grundbesitzes in Geld.

Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung laufen in ihren Grundzügen nach denselben Regeln ab. Dies bedeutet auch, dass -meistens- ein geringerer Erlös erzielt wird als ggf. im freien Verkauf möglich wäre. Es entstehen zudem erhebliche Kosten für Sachverständigen und Zustellungen an Miteigentümer.

Die Verfahren selbst sind kompliziert und mit einigen Fallstricken verbunden, denen man jedoch mit rechtlichem Know-how und einigen Kniffen durchaus aus dem Weg gehen kann.

Auch ist es häufig ratsam, zuvor und ggf. auch während des laufenden Verfahrens mit den weiteren Teilhabern eine Einigung anzustreben, um die Auseinandersetzung der Gemeinschaft durch notariellen Vertrag zu regeln.

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