Steiner Rechtsanwälte
Mietrecht und Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft

Mietrecht

Privates Mietrecht

Gerade in Zeiten knappen Wohn- und Gewerberaumes steigen erfahrungsgemäß die Schwierigkeiten zwischen Vermieter und Mieter.

Aber nicht etwa, dass hier stets nur der Mieter nachteilig betroffen wäre; auch für den Vermieter wachsen die Anforderungen bei Vermietung stetig, nicht zuletzt durch immer striktere gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen.

Gewerbliches Mietrecht und Pachtrecht

Das Gewerbemietrecht bezieht sich speziell auf Immobilien, die (überwiegend) zum Betrieb eines Gewerbes oder berufliche Zwecke vermietet oder verpachtet sind.

Das Gesetz sieht für solche Mietverhältnisse einen weit geringeren Schutz vor, als für Wohnraummietverhältnisse. Z. B. sind unbefristete, gewerbliche Mietverträge jederzeit – unter Einhaltung bestimmter Fristen aber ohne speziellen Grund – kündbar. Dies führt gerade auf Mieterseite oft zu existentiellen Problemen, etwa dann, wenn dem Ort, an dem das Gewerbe betrieben wird, besonderer geschäftlicher Stellenwert zukommt. Hieran sollte am besten schon vor Vertragsunterzeichnung gedacht werden.

Im Mietrecht sind wir für Sie da bei

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
  • Mietzinsangelegenheiten (z. B. Mieterhöhung)
  • Modernisierung
  • Kündigung
  • Vertragsaufhebung
  • Räumung
  • Schadensersatz/Schönheitsreparaturen
  • Mängeln

Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter im Vordergrund.

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

  • Recht der Eigentümerversammlung und der
  • Beschlussfassung einschließlich
  • Beschlussanfechtungen
  • Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen
  • Hausverwaltervertrag und Verwalterrecht aber auch um Beziehung der WEG zu Dritten (z. B. Bauträger)
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