Rechtsanwälte Steiner
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Gerade in Zeiten knappen Wohn- und Gewerberaumes steigen erfahrungsgemäß die Schwierigkeiten zwischen Vermieter und Mieter.
Aber nicht etwa, dass hier stets nur der Mieter nachteilig betroffen wäre; auch für den Vermieter wachsen die Anforderungen bei Vermietung stetig, nicht zuletzt durch immer striktere gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen.
Das Gewerbemietrecht bezieht sich speziell auf Immobilien, die (überwiegend) zum Betrieb eines Gewerbes oder berufliche Zwecke vermietet oder verpachtet sind.
Das Gesetz sieht für solche Mietverhältnisse einen weit geringeren Schutz vor, als für Wohnraummietverhältnisse. Z. B. sind unbefristete, gewerbliche Mietverträge jederzeit – unter Einhaltung bestimmter Fristen aber ohne speziellen Grund – kündbar. Dies führt gerade auf Mieterseite oft zu existentiellen Problemen, etwa dann, wenn dem Ort, an dem das Gewerbe betrieben wird, besonderer geschäftlicher Stellenwert zukommt. Hieran sollte am besten schon vor Vertragsunterzeichnung gedacht werden.
Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter im Vordergrund.