Rechtsanwälte Steiner
Spittlertorgraben 39
90429 Nürnberg
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Der Notar beurkundet Ihr Rechtsgeschäft – der Anwalt prüft es! Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet – der Anwalt berät Sie!
Wir prüfen für Sie Ihren Grundstückskaufvertrag, Ihren Bau-, Bauträger-, Architektenvertrag und finden gemeinsam mit Ihnen und anschließend wenn nötig mit dem Notar und der anderen Partei einen Weg für den Abschluss eines für Sie möglichst günstigen Vertrages.
Prüfung von Grundstückskaufverträgen vor der notariellen Beurkundung. Da hier häufig nur der Wunsch besteht, auf der sicheren Seite zu sein und einen Rechtskundigen den Vertrag auf Ordnungsgemäßheit durchsehen zu lassen, haben wir uns entschlossen, diese Leistung in Form einer Beratung zu Gebühren von nur 0,3 % des Kaufpreises (mindestens Euro 500,-) zuzüglich Mehrwertsteuer anzubieten. Bei sehr hochpreisigen Immobilien unterbreiten wir Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.
Im Vergleich zu den üblichen 5 % Nebenerwerbskosten beim Kauf einer Immobilie und etwaigen Maklerkosten (ca. 4 % des Kaufpreises) sind die Ausgaben für eine vorherige Kaufvertragsprüfung also verschwindend gering. In beinahe allen Fällen rechnet sich diese Investition durch Tipps zur Verbesserung des Vertrages zu Ihren Gunsten und im Extremfall durch die Vermeidung erheblicher Fehler.
Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit Immobilien- und Bausachverständigen können wir Ihnen auch technisches Know-how vermitteln, welches Sie – etwa durch gemeinsame Objektbegehung und Mängelprüfung- vor unliebsamen Überraschungen schützen kann.
Besondere rechtliche Fallstricke birgt der Bauträgervertrag, denn man erwirbt etwas, das noch nicht erstellt ist.
Da diese Schnittstelle zwischen Kauf und Bau im allgemeinen Zivilrecht nur rudimentär geregelt ist, hat der Gesetzgeber mit der Makler- und Bauträgerverordnung Regelungen aufgestellt, die es zu kennen und einzuhalten gilt.
Besonderes Gewicht liegt auf dem vorvertraglichen Sektor.
In den meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des Bauträgerrechts wird darüber gestritten, ob die errichtete oder gekaufte Immobilie die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und wie etwaige Abweichungen zu bewerten sind. Diese Probleme sind brisant, da solche Auseinandersetzungen vermehrt zum Anlass genommen werden, Zahlungen zurückzuhalten.
Lassen Sie Ihren Bauträgervertrag unbedingt auf Vollständigkeit und auf Einhaltung der Regelungen der MaBV hin überprüfen, vor allem um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.