Rechtsanwälte Steiner
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Wir halten so verstandene Vaterschaft für ein ganz wesentliches Gut – gerade in einer sich erneuernden Gesellschaft, die gerade mit der Reform im Familienrecht 2008 auch die Mutter immer stärker in die wirtschaftliche Verantwortung für die Kinder aber auch für sich selbst nimmt.
Die Erfahrung zeigt, dass Väterrechte in der Rechtspraxis noch sehr häufig zu kurz kommen und an überkommenen Anschauungen, aber leider auch oft am Widerstand oder Misstrauen der ehemaligen Partnerin scheitern. Wir sehen die Unterstützung gerade der Väter daher auch als einen gesellschaftspolitischen Auftrag an.
In wohlverstandenem Interesse der Kinder werden wir dabei nichts unversucht lassen, auf einen Konsens beider Elternteile hinzuwirken und nur dann, wenn es sich nicht vermeiden lässt, den Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung wählen.
Es hat sich etwas getan. Väterrechte- oder besser- die Rechte der Kinder auf ihre Väter- sind in den vergangenen Jahren mehr und mehr in den Mittelpunkt von Rechtsprechung aber auch von juristischer Literatur gelangt. Beschleunigt wurde die gesellschaftspolitische Entwicklung durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Menschenrechtswidrigkeit (!) der Deutschen Gesetze, was das Sorgerecht nichtehelicher Väter sowie die Stellung des biologischen gegenüber dem sog. rechtlichen Vater angeht. Zwischenzeitlich wurden die Vorgaben des EuGH zum Großteil umgesetzt.
Einhergehend mit der zunehmenden Einbindung der Väter in die elterliche Sorge hat sich mehr und mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kindern in Trennungssituationen möglichst beide Eltern erhalten bleiben sollten. Der reine Wochenendumgang des Vaters wird dabei seit langem als zu wenig empfungen.
Gerichte, Verfahrensbeitände, Jugedämter und Psychologen plädieren mehr und mehr für die väterliche Einbindung auch in den kindlichen Alltag, was dazu führt, dass Umgangstage auch während der Woche, teilweise auch mit Übernachtungen, zugestanden werden.
Was bisher noch tabu war: das Wechselmodell, bei dem die Kinder paritätisch von Mutter und Vater betreut werden, die Kinder damit also zwei Lebensmittelpunkte haben. Hier hat also keiner der Elterteile bloßen "Umgang".
Nun hat der BGH entschieden, dass das Wechselmodell dem Kindeswohl nicht pe se widerspricht sondern bei entsprechendem Antrag des Vaters ggf. eine Kindeswohlprüfung stattzufinden hat, an deren Ende eine positive Entscheidung stehen kann.
Auch das echte Wechselmodell führt aber entgegen häufiger Meinung nicht dazu, dass an den anderen Elternteil kein Unterhalt mehr zu bezahlen ist. Man spart dadurch also nicht automatisch Geld. Im Gegenteil. Der doppelte Haushalt mit doppelter Versorgung und Ausstattung der Kinder kostet wesentlich mehr. Wer in welcher Höhe für diesen Bedarf der Kinder aufzukommen hat, richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der Eltern. Derjenige mit dem höheren Einkommen wird quotal stärker beteiligt.