Steiner Rechtsanwälte
Scheidung per Mail

Scheidung online 

Online-Scheidung - geht das?

Um es gleich vorweg zu nehmen: Nein. Niemand (!) wird in Deutschland „online“ geschieden. Sie können aber gerne mit uns „online“ kommunizieren und uns online sämtliche Informationen zur Vorbereitung Ihrer Trennung oder Scheidung zukommen lassen. Das spart Ihnen Zeit und regelmäßig auch Kosten.

Sie können zu Hause in aller Ruhe und in Reichweite Ihrer Unterlagen Ihre Daten sondieren und uns bequem übermitteln unter Zuhilfenahme unseres Online-Scheidung-Formulars.

Sie dürfen jedoch selbstverständlich auch gerne bei der altbewährten Methode bleiben und sich persönlich von uns beraten lassen. Nutzen Sie dazu gerne unser Angebot zur Erstberatung.

Für wen ist Online-Scheidung sinnvoll?

Für die Paare, die sich einig sind, sich einigen wollen oder glauben, das eine Einigung möglich ist. Also immer dann, wenn es wenig Regelungsbedarf gibt und eine sog. Einvernehmliche Scheidung in Betracht kommt. Dann können Sie schnell und bequem sämtliche Daten an uns übermitteln und wir reichen dann unverzüglich die Scheidung für Sie ein. Näheres zur Online-Scheidung können Sie unter Wikipedia-Online-Scheidung nachlesen.

Was ist Einvernehmliche Scheidung?

  • Wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben,
  • zwischen Ihnen alles geregelt ist und
  • beide geschieden werden wollen.

Was ist nun Online-Scheidung wirklich?

Online-Scheidung ist der moderne Weg der Ehescheidung bundesweit für Einvernehmliche Scheidung.

Online-Scheidung ist die Beschleunigung des Kommunikationsweges zwischen Mandant und Anwalt durch Nutzung von sog. Online-Formularen, mit Hilfe derer Sie Ihre persönlichen Daten zur Fertigung Ihres Scheidungsantrages auf sicherem, datengeschützten Wege online übermitteln können.

Sie ersparen sich also in der Regel den Gang zum Anwalt. Das hat Vor- und Nachteile. Bei Einvernehmlicher Scheidung ist Online ein guter Weg. Gibt es jedoch etwas zu regeln (Vermögen, Unterhalt, Zugewinn, Kinder - Sorgerecht, Umgangsrecht etc.) bevorzugen die meisten das persönliche Gespräch mit ihrem Anwalt.

Wählen Sie den für Sie besten Modus selbst! Wobei selbstverständlich auch später noch jederzeit (ohne Zusatzkosten) in die normale Scheidung gewechselt werden kann!

Wenn Sie sich für die Online-Variante entscheiden, klicken Sie einfach hier Online-Scheidung-Formular. Füllen Sie das Formular aus und beauftragen Sie uns so mit Ihrer Scheidung.

Wenn Sie statt dessen eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie einfach an unter 0911 9299690 oder nutzen unser Angebot Beratung in Familiensachen.

Wie funktioniert Online-Scheidung?

  1. Wenn Sie hier klicken öffnet sich das Online-Scheidung-Formular.
  2. Sie können wählen zwischen Kostenvoranschlag oder gleich Auftrag für die Scheidung.
  3. Füllen Sie bitte alles entsprechend der Vorgaben aus. Die Angaben sind erforderlich, um Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen zu können oder Ihre Scheidung zügig und möglichst ohne weitere Nachfragen bearbeiten zu können.
  4. Schicken Sie uns das Online Scheidung Formular online per Mail, per Fax oder per Post zu.
  5. Wenn Sie uns das Online Scheidung Formular per Mail übermitteln, so erhalten Sie gleichzeitig als Bestätigung und zu Ihrer Sicherheit das Formular ebenfalls per Mail zugesandt.
  6. Wenn Sie uns mit Ihrer Scheidung beauftragen wollen, benötigen wir von Ihnen gem. § 114 Abs. 5 FamFG noch eine Vollmacht. Bitte drucken Sie dazu die Prozessvollmacht aus, füllen sie aus, unterschreiben und schicken sie uns im Original per Post zu. Bekommen wir keine Vollmacht, können wir nicht für Sie tätig werden.
  7. Weiterhin benötigen wir noch folgende Unterlagen, die Sie uns mailen, faxen oder per Post schicken können:
    • Kopie Personalausweis
    • Kopie Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden Kopie Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung

Was können Sie noch tun, um Ihre Scheidung zu beschleunigen?

Falls für Sie Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen sollte, können Sie uns auch gerne sofort das ausgefüllte Formular zur Verfahrenskostenhilfe (Ausfüllhinweise) mit allen (!) dazugehörigen Anlagen (alle Nachweise zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen) im Original (!) mit übersenden.

Was passiert dann – wie läuft die Scheidung ab?

  1. Sobald uns alle Daten und Unterlagen (Vollmacht, Kopie Heiratsurkunde und Personalausweis, ggf. Formular Verfahrenskostenhilfe) vollständig vorliegen und etwaige Fragen geklärt sind, fertigen wir Ihren Scheidungsantrag.
  2. Weiterhin übersenden wir Ihnen ggf. (wenn keine Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt) eine Vorschussrechnung für die notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten.
  3. Sobald Sie die Kosten bezahlt haben, reichen wir Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
  4. Können Sie die Kosten für Ihre Scheidung nicht aufbringen, müssen Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wir benötigen dann für die Einreichung Ihres Scheidungsantrages das ausgefüllte und unterschriebene Formular Verfahrenskostenhilfe (im Original) nebst aller Anlagen (in Kopie). Sobald diese Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, reichen wir Ihren Scheidungsantrag ein.
  5. Der Versorgungsausgleich (= Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) ist durch das Familiengericht von Amts wegen durchzuführen. Den hierfür erforderlichen »Fragebogen zum Versorgungsausgleich« schicken wir Ihnen zu; diesen müssen Sie dann ausfüllen und an uns zurück senden. Wir leiten den ausgefüllten Fragebogen an das Familiengericht weiter.
  6. Das Familiengericht leitet nach Eingang des Scheidungsantrages die Berechnung des Versorgungsausgleiches in die Wege. Sobald dem Familiengericht die Berechnungen der Versorgungsträger für beide Ehepartner vollständig vorliegen, kann geschieden werden.
  7. Das Gericht bestimmt einen Scheidungstermin.
  8. Zum Scheidungstermin müssen auch Sie persönlich erscheinen und Ihren Pass oder Ausweis sowie die Eheurkunde mitbringen. Das Gericht hört beide Ehepartner an. Stellt das Gericht das Vorliegen sämtlicher Scheidungsvoraussetzungen fest, werden sie geschieden.
  9. Das Scheidungsurteil wird nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Damit ist das Scheidungsverfahren abgeschlossen.

Die vorstehenden Punkte beschreiben nur den wesentlichen Verfahrensablauf und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Über alle weiteren Einzelheiten werden wir Sie bei Durchführung der Online-Scheidung selbstverständlich umfassend informieren und beraten. Sollten Sie nach Abschluss eines Anwaltsvertrages mit uns weitere Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, werden wir diese kostenlos telefonisch beantworten.

Und noch etwas:

Sie könnnen jederzeit vom Online-Verfahren Abstand nehmen und Ihre Scheidung „normal“ durchführen lassen (manchmal ist dies sogar nötig, z. B. wenn doch gewichtige Streitpunkte auftauchen sollten). Bereits im Online-Verfahren entstandene Kosten entstehen hierdurch selbstverständlich nicht noch einmal.

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