Steiner Rechtsanwälte
Familienrecht und Scheidung

 Scheidung

Scheidung -Das zentrale Thema im Familienrecht

Scheidung ist der „Prozess des Auseinandergehens“ und beginnt mit der Trennung. Es stellt sich eine Vielzahl von Fragen zu Kindern, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Wohnung, Konten, Vermögen etc. Die Diskussion mit Angehörigen und Freunden ist emotional wichtig und hilfreich. Den rechtlichen Überblick sollte man sich aber juristisch fundiert, möglichst durch einen Scheidungsanwalt, verschaffen. Bedenken Sie: jeder Fall ist anders!

Einvernehmliche Scheidung -schnell und kostengünstig

Wenn alle wesentlichen Punkte geklärt und z.B. mit einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt sind und eine Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht zu erwarten ist, ist der Weg frei für die sog. „Einvernehmliche Scheidung“, bei der das Gericht nach Ablauf eines Jahres nach der Trennung die Ehe scheiden kann. Zwingend zu regeln ist meist der Versorgungsausgleich (Renten und sonstige Altersversorgungen).

Die Scheidung kann auf verschiedene Arten gestaltet werden.
Für eine „Einvernehmliche Scheidung“ ist nur ein Anwalt nötig, der den Scheidungsantrag stellt. Der nicht vertretene Ehegatte kann der Scheidung auch ohne Anwalt zustimmen, sonst aber keine Anträge stellen, keine Vereinbarungen treffen und insbesondere keinen Rechtsmittelverzicht abgeben, der die Scheidung sofort rechtskräftig werden lassen könnte. Mehr siehe „Einvernehmliche Scheidung

Streitige Scheidung

Auch eine Streitige Scheidung muss nicht immer in einem teuren und belastenden Rosenkrieg enden. Sie bedeutet erst einmal nur, dass in einzelnen Punkten Uneinigkeit herrscht. Auch unterschiedliche Positionen können sachlich diskutiert und häufig sogar einer Einigung zugeführt werden – gerade dann, wenn jede Partei vernünftig anwaltlich vertreten ist (siehe anwaltliche Schlichtung).

Wenn dies nicht klappt, etwa weil die Positionen sich unvereinbar gegenüberstehen, so muss eben das Gericht entscheiden. Ggf. kann hier auch eine Mediation hilfreich sein.

Online Scheidung

Wenn im Vorfeld alles geklärt ist – oder es einfach nichts zu regeln gibt – kommt auch eine Scheidung „online“ in Betracht. Wesentliches Merkmal ist, dass die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant online – also nicht persönlich – erfolgt. Hierdurch spart man Zeit – jedoch in der Regel kein Geld (mehr siehe Online-Scheidung).

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