Steiner Rechtsanwälte
Mediation im Familienrecht und Scheidungsvereinbarungen

Mediation UND anwaltliche schlichtung im Familienrecht

Mediation

ist per Definition ein „strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes“.

Die Konfliktparteien bedienen sich hierfür einer neutralen, überparteilichen Person, um letztlich zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts sondern fördert die Kommunikation und unterstützt die Beteiligten bei der Erarbeitung einer Lösung, ohne selbst Vorschläge zu machen oder Entscheidungen zu treffen. Er ist lediglich für das Verfahren zuständig.
Der Anwalt hingegen ist primär für die Durchsetzung der Interessen seines Mandanten zuständig, von Berufs wegen also stets parteiisch.

Die anwaltliche Schlichtung als Mittelweg

Welches sein Interesse ist, entscheidet und bestimmt jedoch nicht der Anwalt sondern der Mandant.

Gerade im Familienrecht mit seinen meist stark emotionalen Seiten, wünscht sich der Mandant sehr häufig friedliche, einvernehmliche Konfliktlösungen.
Bei unserem Konfliktmanagement geht es – im Gegensatz zur klassischen Mediation – nicht darum, losgelöst, sondern ausgehend von der rechtlichen Position des Mandanten alles zu versuchen, das Einvernehmen etwa durch Unterstützung und Führung verstärkter außergerichtlicher Kommunikation mit der Gegenseite, dessen anwaltlichen Vertretern auch in persönlichen Gesprächen herbeizuführen. Ziel ist eine möglichst umfassende Scheidungsfolgenvereinbarung.
Sollte flankierend noch Mediation erforderlich oder gewünscht sein, können wir natürlich geeignete Stellen empfehlen.

Seite teilen: