Rechtsanwälte Steiner
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Auch die Kosten im Familienrecht richten sich nach dem Streitwert. Dieser berechnet sich z.B bei Scheidung aus dem dreifachen monatlichen Nettofamilieneinkommen sowie einem (geringen) Anteil des gemeinsamen Vermögens. In Unterhaltssachen ist i.d.R. der Jahres- Unterhaltsbetrag maßgeblich. In Kindschaftssachen gelten feste Werte (z.B. Sorgerecht: 3.000,00 Euro). Ein in den Tabellen des RVG und GKG festgelegter Prozentsatz hiervon bestimmt dann die Anwalts- bzw. die Gerichtskosten.
Vielfach wird Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe aus der Staatskasse gewährt. Sprechen Sie uns an.