Steiner Rechtsanwälte
Neuigkeiten aus der Gesetzgebung

Familienrecht: aktuelles

Düsseldorfer Tabelle 2022

Ab dem Jahr 2022 endet die Tabelle nicht mehr bei der 10.Einkommensstufe sondern wurde weiter bis zur 15. Einkommensgruppe fortgeschrieben. Sie reicht nun bis zu einem bereinigten Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen von 11.000,00 Euro.

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Nicht nur die Unterhaltssätze sowie das Kindergeld (jetzt: 250,00 Euro monatlich), auch die Selbstbehalte wurden merklich erhöht. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der eigene, notwendige Bedarf für Erwerbstätige nun 1.370,00 Euro statt bisher 1.280,00 Euro. Gegenüber gertennt lebenden Ehegatten und nicht privilegierten, volljährigen Kindern sogar 1.510,00 Euro.

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