Steiner Rechtsanwälte
Scheidung, Unterhalt, Ehevertrag

Familienrecht und Scheidung

Trennung und Scheidung

Gerade im Bereich des Familienrechtes ist man mit Herausforderungen konfrontiert, die alleine nur schwer in den Griff zu bekommen sind. Ein vernünftiger Ehevertrag und/oder Erbvertrag, bereits zu Zeiten intakter Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen, kann hierbei bereits Sicherheit für den „Fall des Falles“ bieten, insbesondere wenn Vermögen oder Unternehmen vorhanden sind.

Das Ende von Ehe und Familie oder der Zerfall einer Lebenspartnerschaft sind jedoch immer mit besonders tief greifenden Veränderungen verbunden, die nicht nur emotional sondern auch wirtschaftlich und rechtlich bewältigt werden müssen.

Sind Trennung bzw. Scheidung unvermeidbar, so sollten die damit zusammenhängenden Fragen so früh wie möglich durch einen fachkundigen Anwalt beantwortet werden, um die Weichen für die Zukunft und eine vernünftige, möglichst einvernehmliche Scheidung stellen zu können – auch und gerade im Interesse gemeinsamer Kinder.

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht

Trennungsberatung

Im Falle der Trennung klären wir mit Ihnen die dringendsten Fragen zu Wohnung, Hausrat, Kindern, Unterhalt, Vermögen, Konten, Schulden etc. und beraten Sie zu den rechtlich notwendigen Maßnahmen. Selbstverständlich klären wir Sie über die Kosten auf.

Scheidung

Wir begleiten Sie vor und bei dem Scheidungsverfahren einschließlich der Regelung sämtlicher Scheidungsfolgen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Versorgungsusgleich und Vermögensauseinandersetzung. Unser Ziel hierbei ist, einen Rosenkrieg möglichst zu vermeiden.

Vereinbarungen
Wir entwickeln, erstellen und prüfen für Sie Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsvereinbarungen und Verträge nichtehelicher Partner. Möglicherweise ist hierfür zunächst eine anwaltliche Schlichtung erforderlich, die wir ebenfalls anbieten.
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