Rechtsanwälte Steiner
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Legen Sie sich für den Notfall unbedingt einen Maßnahmekatalog zurecht. Stellen Sie am besten alle notwendigen Unterlagen zusammen und treffen Sie die wichtigsten Verfügungen, damit Ihre Wünsche berücksichtigt werden und Sie auch dann versorgt sind, wenn Sie hierzu einmal nicht mehr selbst in der Lage sein sollten.
Am wichtigsten sind:
Der gesundheitliche Notfall sollte in rechtlicher Hinsicht niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge rechtlich nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere und vor allem fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Eine notarielle Form ist nicht vorgeschrieben, es sei denn, dort soll der Bevollmächtigte auch zur Vornahme von formbedürftigen Geschäften (z. B. Grundstücksübertragung, -belastung etc.) ermächtigt werden. Dies ist i.d.R. jedoch ohnehin nicht gewünscht.
Banken verlangen meist spezielle (Bank-)vollmachten, so dass evtl. zusammen mit der Vorsorgevollmacht bei der Bank vorgesprochen werden sollte, um dort Vollmachten zu hinterlegen.
In diesen Fällen könnte sich auch eine notarielle Beurkundung empfehlen.
In einem persönlichen Gespräch lässt sich besprechen, ob und welche Vollmachten und andere Anordnungen sinnvoll sein können.
Soweit eine gebrechliche Person selbst niemanden in ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis hat, dem sie genügend Vertrauen entgegenbringt um ihm eine Vollmacht (Vorsorgevollmacht) einzuräumen, bleibt ohne eigene Initiative nur der Weg über eine gerichtliche Betreuung.
Um dieser quasi aufgezwungenen Situation zu begegnen, können mittels einer Betreuungsverfügung Wünsche betreffend die Person eines Betreuers geäußert werden. Diese Wünsche sind im Rahmen eines eventuellen Betreuungsverfahrens dann vom Gericht zu berücksichtigen.
Die Verfügung kann zur Sicherheit beim Gericht hinterlegt werden. Gerne nennen wir Ihnen auf Wunsch kompetente und geeignete Kollegen, die im Falle des Falles Ihre Betreuung oder evtl. auch nur Kontrollfunktion für Sie wahrnehmen, kurz – denen Sie vertrauen können.
Mit der Patientenverfügung bringt man seinen Willen ausschließlich in Bezug aufmedizinische Maßnahmen wie vor allem ärztliche Heileingriffe zum Ausdruck für den gedachten Fall, dass man seinen Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Da zur Zeit der Erstellung keine medizinischen Eingriffe unmittelbar bevorstehen (dürfen) sollten die Verfügungen mit äußerster Bedacht nach vorheriger, ausführlicher ärztlicher Beratung getroffen werden.
Wir bieten Ihnen an, im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches mögliche Bestimmungen mit Ihnen gemeinsam durchzugehen und – ggf. nach Rücksprache mit Ärzten und vertrauten Personen – Ihre individuelle Patientenverfügung zu erstellen.
Über die oben beschriebenen Dokumente hinaus sollten Sie die wichtigsten Unterlagen und Anweisungen in einer Mappe zusammenstellen, die ggf. von den Personen Ihres Vertrauens leicht gefunden werden kann. Es sollten enthalten sein:
Das vollständige Vorsorgepaket bieten wir Ihnen zu einem Festhonorar an.