Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen zu Ihren Bedürfnissen passenden, steuerlich optimierten Nachlassplan und gestalten Ihr Testament, Ihren Erbvertrag ggf. unter Einschluss von Vermögensübetragungen zu Lebzeiten.
Rechtsanwälte Steiner
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Obwohl das gesetzliche Erbrecht in den wenigsten Fällen mit dem Willen des Erblassers konform geht, haben bislang nur etwa 20 % der Deutschen ein Testament errichtet, einen Erbvertrag geschlossen oder ihre Erbfolge in sonstiger Weise geregelt. Von diesen wenigen Testamenten geben wiederum fast 90 % nicht den wirklichen Willen wieder, sind ungenau, widersprüchlich oder sogar unwirksam.
Auch mit einer Betreuung, dem möglichen Zustand im Alter, bei Krankheit oder Gebrechen befassen sich nur wenige. Dabei wäre es so wichtig, Regelungen zu einer Zeit zu treffen, zu welcher man hierzu noch in der Lage ist (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung).
Rechtsanwältin Steiner-Donhardt wie auch Rechtsanwalt Lutz Steiner und Rechtsanwalt Felician Scheu beraten, unterstützen und vertreten Sie in sämtlichen Fragen im Erbrecht.