Steiner Rechtsanwälte
Arbeitsrecht: Kosten und Service

Kosten und SerVICE

Kosten

Im Arbeitsrecht gibt es im außergerichtlichen Verfahren und in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung. Das heißt, dass unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jede Partei ihre Kosten (u. a. Anwaltskosten) selbst trägt. Hier ist eine Rechtschutzversicherung von Vorteil. U. U. kommt für Sie auch Prozesskostenhilfe in Betracht. Sprechen Sie uns an!

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