Steiner Rechtsanwälte

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Richtig: das Arbeitsrecht ist vorwiegend als Schutzrecht für Arbeitnemer ausgestaltet. Doch der Arbeitgeber ist nicht rechtlos! Vor allem hat er den Gestaltungsvorteil.

Durch fundierte Rechtskenntnisse,  umfassend  ausgestaltete Verträge und gute Verhandlungsstrategien lassen sich in der Regel Ergebnisse erzielen, die wesentlich günstiger sind, als geglaubt!

Beratung

Wir beraten Sie umfassend in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen, auch mit Bezug zum Sozial- und Steuerrecht, etwa bei Fragen zu

  • anstehender Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Neueinstellungen und Befristungen
  • Scheinselbständigkeit incl. Statusverfahren
  • Betriebsprüfung
  • Betriebsübergang
  • kollektivem Arbeitsrecht (Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Tarifvertragsrecht)
  • betrieblicher Organisation einschließlich Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG),  Mobbingproblemen
  • betrieblicher Altersversorgung

 Gestaltung

 Wir gestalten für Sie

  • Arbeitsverträge, immer an die neueste Rechtsprechung angepasst, individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, möglichst schon im Zuge der gewünschten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, damit ein gerichtliches Verfahren vermieden werden kann
  • Abmahnungen und Kündigungen
  • Arbeitszeugnisse

Vertretung

 Wir begleiten und vertreten Sie

  •  bei Gesprächen mit der Arbeitnehmerseite mit dem Ziel möglichst einvernehmlicher Streitbeilegung
  •  im arbeitsgerichtlichen Verfahren
  •  insbesondere im Kündigungsschutzprozess
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