Rechtsanwälte Steiner
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Auch angesichts der Tatsache, dass ein Pferd nicht fährt, darf es Fahrbahnen dennoch benutzen. Im Fall des Landgerichts Lüneburg (LG) wurde das laufende Pferd sogar von seiner ebenso laufenden Halterin den Fahrbahnrand entlanggeführt - auch das ist völlig zulässig. Doch sobald Pferd und Mensch dabei ein eher unsicheres Gespann bilden, das eine Gefahr für andere - fahrende - Verkehrsteilnehmer darstellt, ist Schluss mit lustig.
Wer Angst hat, sich die Hände schmutzig zu machen, sollte von Feldarbeiten absehen. Und dass man selbst nach verrichteter Arbeit Dreck nicht Dreck sein und einfach da belassen sollte, wo er angefallen ist, zeigt das folgende Urteil. Gefällt hat es das Landgericht Flensburg (LG) bei der Bewertung, ob es einem Mülllasterfahrer anzulasten war, dass er in der Kurve von einer verschmutzten Straße abkam.
Wer sich ein Auto leiht, muss für selbstverschuldete Schäden aufkommen. Was im Privaten Ehrensache ist, wird im gewerblichen Leihbetrieb schriftlich geregelt. Dass aber nicht alles "bleibt", was sprichwörtlich geschrieben und unterschrieben wurde, zeigt der Fall des Amtsgerichts München (AG). Denn wie - bitteschön - sollte ein noch so vorsichtiger Autofahrer auch verhindern, dass die Windschutzscheibe seines Gefährts von einem Stein getroffen wird?
Auch wenn immer wieder mal gegen die geltende Gurtpflicht verstoßen wird, ist sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer über deren Sinn und Zweck einig. Wenn es dennoch zu einem Unfall mit Personenschäden kommt, muss eine unangeschnallte Person stets damit rechnen, für erlittene Schäden mit zur Verantwortung gezogen zu werden. Im Fall des Oberlandesgerichts Köln (OLG) war das anders - denn hier war klar, wem die überwiegende Hauptschuld anzulasten war.
Wer heute eine Tat begeht, die unter Strafe steht, aber erst morgen dafür belangt wird, darf hoffen, straffrei auszugehen. Denn manchmal kommt es vor, dass Gesetze novelliert werden. Und wenn diese Überarbeitungen in Kraft treten, während die Rechtsbeschwerde läuft, hat jemand Glück - so wie kürzlich ein THC-Freund vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG).