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Rechtsanwälte Steiner
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Wenn nach einer Trunkenheitsfahrt keine Ahndung der begangenen Ordnungswidrigkeit erfolgt ist, ist man noch lange nicht aus dem Schneider. Denn das folgende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zeigt, was passieren kann, wenn die Zuwiderhandlung mit hinreichender Gewissheit feststeht und sie in zeitlicher Hinsicht noch verwertbar ist.
Wissen Sie, wie man eine Rettungsgasse bildet? Und wie sieht es bei einem Notfall im innerstädtischen Bereich aus? Da gibt es nämlich Unterschiede. Im folgenden Fall war es am Landgericht Hamburg (LG), ebendiese nach einer Kollision eines im Einsatz befindlichen Funkwagens mit einem Pkw klarzustellen.
Wenn ein serienmäßig zugelassenes Fahrzeug auf einer Straße allein durch deren Befahren beschädigt wird, möchte man meinen, dass hier etwas mit der Bodenbeschaffenheit nicht gestimmt haben mag. Richtig, aber neben der Beschaffenheit des Straßenbodens nahm sich das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) auch die des Fahrzeugbodens vor. Und dieser lag für die infrage stehende Straße zu tief.
Einmal mehr zeigt der folgende Fall, dass eine unklare Verkehrslage alle Verkehrsteilnehmer zur erhöhten Vorsicht anhalten sollte. Denn nach Unfällen, die auf einer solchen Verkehrsituation beruhen, kommen Gerichte - wie hier das Oberlandesgericht München (OLG) - nicht umhin, zur Beantwortung der Schuldfrage den Taschenrechner herauszuholen. Denn nur einen Schuldigen gibt es in solchen Fällen meist nie.
Bäume sind für viele Menschen magische Wesen. Unergründlich erscheint jedoch auch Fachleuten zeitweise das Innere der schatten- und sauerstoffspendenden Gewächse zu sein, wie im folgenden Fall des Landgerichts Koblenz (LG). Denn hier ging es um eine im Rahmen der Verkehrssicherung erfolgte Kontrolle eines Baums, der kurz darauf einen seiner Äste auf einen Pkw abwarf. Wer dafür haftbar zu machen ist, lesen Sie hier.