Rechtsanwälte Steiner
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Im folgenden Fall musste das Amtsgericht Kiel (AG) eine Kettenreaktion auflösen, und zwar nach einem Auffahrunfall. Wer bei drei hintereinanderfahrenden Autos letztendlich was beweisen muss - lesen Sie hier.
Bei Kindern ist im Straßenverkehr doppelte Vorsicht geboten. Dass man sich im Schadensfall nämlich nicht einfach auf die Aufsichtspflicht der Eltern berufen kann, zeigt das folgende Urteil des Landgerichts Osnabrück (LG) in einem Fall, in dem ein Achtjähriger nahe eines Zebrastreifens den Wagen einer Frau beschädigte.
Es ist natürlich ärgerlich, wenn ein neues Fahrzeug nach nur wenigen Kilometern verunfallt. Wann aber nach einem solchen Debakel auf Neuwagenbasis mit der Versicherung abgerechnet werden darf, klärte der Bundesgerichtshof (BGH) erneut anhand des folgenden Falls deutlich.
Der erlittene Schaden nach einem Unfall kann auch auf die eigene Haushaltsführung Einfluss nehmen. Dass dabei aber auch exakt dargelegt werden muss, welche Tätigkeiten genau nicht mehr durch eigene Leistung durchgeführt werden können, wenn man nicht mit einem Pauschalbetrag abgespeist werden möchte, zeigt das folgende Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG).
Tür auf, Tür ab! - dieses Phänomen kommt im Straßenverkehr öfters vor. Wer in einer solchen Situation die Haftung übernimmt, ist zumeist eine Frage der Details. Im folgenden Fall des Oberlandesgerichts München (OLG) ging es um einen Fahrgast, der auf der Fahrbahnseite eine Taxitür öffnete - und zwar erst nach ersichtlichem Zögern. Ob genau dieser Umstand für die Haftungsfrage entscheidend war, lesen Sie hier.