Rechtsanwälte Steiner
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Dass Bürger nicht einfach Schilder aufstellen dürfen - auch keine mit augenscheinlichem Allgemeinnutzen -, war bereits des Öfteren Thema vor den Gerichten. Dass aber auch Kommunen diesbezüglich nicht schalten und walten dürfen, wie es ihnen sinnvoll erscheint, war Kern dieses Falls, den das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) bewerten musste.
Wer die als "Idiotentest" verschriene Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach Aufforderung nicht beibringt, muss mit den entsprechenden Konsequenzen leben. Sich darauf zu berufen, dass die Behörde irre, weil alles anders sei, als es den Anschein erwecke, und deswegen der Entzug der Fahrerlaubnis nicht rechtens sei, ist meist zum Scheitern verurteilt - wie auch hier vor dem Verwaltungsgericht Köln (VG).
Dieser Fall steht unter dem Motto "Erst kleckern, dann klotzen": Den verlorenen Führerschein vier Monate suchen, bevor ein Ersatzdokument beantragt wird, obwohl bereits der neuere Kartenführerschein hätte beantragt sein müssen? Und dann meinen, dass die jetzt übliche 15-Jahresbefristung durch ein Rückwirkungsverbot nicht greife? Diese Argumentationskette war ein Fall für das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG). Und das sah die Sache klarer, als sie scheint.
Bei welchen Vorgängen es sich auf den Wegen zur Arbeit und zurück um private, für die Wegezurücklegung nicht erforderliche Verrichtungen handelt, ist oft Dreh- und Angelpunkt bei Verkehrsfällen, die vor den Sozialgerichten landen. In diesem Fall war das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) damit betraut, herauszufinden, ob die Fahrtunterbrechung zum Betanken von der Wegeunfallversicherung abgedeckt ist oder eben nicht.
Eine Frage wie aus einer Quizshow: Wie lange darf im eingeschränkten Haltverbot (ja, so heißt es formaljuristisch wirklich) gehalten oder gar geparkt werden? Die beiden gegnerischen Teams waren hier ein klagender Zeitungskurier und die städtische Verkehrsbehörde, der Spielleiter das Amtsgericht Hamburg (AG) und der "unabhängige Experte" schlicht und ergreifend: die Straßenverkehrsordnung (StVO).