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Rechtsanwälte Steiner
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Verfahrenskostenhilfe (VKH) - Prozesskostenhilfe außerhalb des Famlienrechts - können diejenigen beantragen, die sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln außerstande sehen, die Prozesskosten selbst zu tragen. Doch dabei sollte verantwortungsvoll mit öffentlichen Mitteln umgegangen werden, wie kürzlich sowohl das Amtsgericht Bad Liebenwerda (AG) als auch das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) bestätigten.
Wenn vor Gericht der Umgang zwischen einem Kind und seinem getrenntlebenden Elternteil festgelegt wurde - egal, ob durch Beschluss oder Einigung -, dann ist das für alle verbindlich. Bei Verstößen kann das Gericht finanziellen Druck aufbauen, so wie das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG), das im folgenden Fall die Vorinstanz bestätigte.
Nachdem der Bundesgerichtshof 2017 klargestellt hat, dass Gerichte auch gegen das Veto einer Mutter das Wechselmodell erzwingen können, sind die Störung der elterlichen Kommunikation, die fehlende Kooperationsfähigkeit und die sogenannte Hochkonflikthaftigkeit weiterhin die häufigsten K.-o.-Kriterien für dieses Umgangsmodell. Zunehmend gehen Gerichte auch damit allerdings sehr differenziert um und prüfen, ob diese gestörte Elternebene nicht in allen Betreuungsmodellen gleichermaßen schädlich ist und es die Situation sogar entschärfen könnte, wenn zwischen den Eltern kein Machtgefälle mehr empfunden wird.
Wohnt ein Unterhaltspflichtiger in einem Eigenheim und behauptet dann, ihm bliebe nicht genug, um den geschuldeten Kindesunterhalt zu leisten, mag man instinktiv zuerst die Stirn in Falten legen. Doch so einfach, wie es sich auf den ersten Blick liest, ist die Sache naturgemäß nicht. Denn hier spielen auch in den Augen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowohl der Mietwert der Immobilie als auch diesbezügliche Kreditbelastungen eine Rolle.
Ist ein Ehepartner selbständiger Unternehmer, stellt ihn die Scheidung vor das Problem, seinen Unternehmensanteil bewerten (lassen) zu müssen. Neben dem Sachwert und Ertragswert gibt es dabei auch den sogenannten "Goodwill" - den Preis für den guten Ruf des Unternehmens. Und eben jener war für den Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall entscheidend, in dem zwei Münchener Eheleute im Scheidungsverfahren über den Umfang der Auskunftspflicht über das Vermögen stritten.