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Sorgerechtsstreitigkeiten sind immer eine ernste Sache. Im folgenden Fall jedoch sah sich selbst das zust?ndige Oberlandesgericht Celle (OLG) - bei dem man davon ausgehen kann, dass es schon so einige harte F?lle erlebt hat - gezwungen, statt eines Ordnungsgelds eine Haftstrafe gegen eine Mutter zu verh?ngen. Denn diese hatte eine besondere Widerspenstigkeit gegen?ber der getroffenen Sorgerechtsentscheidung an den Tag gelegt.
Es geh?rte zu den typischen Irrt?mern im Familienrecht, dass sich Ehegatten in einem medizinischen Notfall gegenseitig vertreten d?rften und auch ?ber Auskunfts- und Entscheidungsrechte verf?gten. Erst seit Januar 2023 hat der Gesetzgeber ein solches "Notvertretungsrecht" von Ehegatten ins Gesetz aufgenommen. Dass in der Praxis die Unsicherheit bei der Anwendung besonders beim ?rztlichen Personal noch gro? ist, zeigt der folgende Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main (AG).
Wer meint: "Ab sofort sind wir getrennte Leute!", muss sich als Verheirateter dar?ber im Klaren sein, dass eheliche Tischt?cher hierzulande nicht so schnell durchtrennt sind, wie es sich so manche Ehepaare w?nschen. So sind mit Nachwirkungen der Ehe juristisch nicht etwa emotionale Wunden, sondern vielmehr die Konsequenzen einst gemeinsam getroffener Entscheidungen gemeint, die sogar bis nach der Scheidung beide Seiten in die Verantwortung ziehen. Eine solche Nachwirkung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) im Folgenden zu bewerten gehabt.
Nach dem syrischen Eherecht ist eine Stellvertretung bei der Eheschlie?ung m?glich. Dem Stellvertreter kann unter bestimmten Umst?nden sogar die konkrete Auswahl des Ehepartners ?berlassen werden. W?hrend Ersteres in Deutschland durchaus anerkannt werden kann, ist die zweite Variante - die Wahl des Ehepartners anderen zu ?berlassen - hierzulande rechtlich nicht akzeptabel. Beide M?glichkeiten in einem konkreten Fall voneinander zu unterscheiden, war Aufgabe des Oberlandesgerichts N?rnberg (OLG).
Kindesunterhalt ist eigentlich unverzichtbar. Diesen können Eltern auch nicht durch eine Vereinbarung umgehen, durch die das Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert. Möglich ist jedoch eine "Freistellung", mit der sich die Mutter zum Beispiel im Fall einer Samenspende verpflichtet, den Unterhalt anstelle des Vaters zu übernehmen. An einer solchen Freistellungsvereinbarung fehlte es im folgenden Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zwar - doch die Basis, auf der die Samenspende zustande kam, sprach eindeutig für den Spender.